Kurdischer politischer Gefangener wird nach zehn Jahren Haft entlassen

Hengaw: Ein kurdischer politischer Gefangener wurde nach seiner zehnjährigen Haftstrafe aus dem Zentralgefängnis in Urmia entlassen.

28 Januar 2021 14:47


Hengaw: Ein kurdischer politischer Gefangener wurde nach seiner zehnjährigen Haftstrafe aus dem Zentralgefängnis in Urmia entlassen.

Laut der Meldung, die die Menschenrechtsorganisation Hengaw erreicht hat, wurde Ibrahim Issapour, ein kurdischer politischer Gefangener, am Mittwoch, den 27. Januar 2021, nach neun Jahren und acht Monaten Haft aus dem Zentralgefängnis in Urmia, Provinz West-Aserbaidschan, entlassen.

Ibrahim Issapour wurde am 9. Juli 2011 von Sicherheitskräften der Islamischen Republik Iran in seiner Heimatstadt Sardasht festgenommen. Zehn Monate später, am 11. April 2012, wurden Ibrahim Issapour und ein weiterer Angeklagter namens Sirvan Nejavi ohne Rechtsbeistand von der 1. Abteilung des iranischen Revolutionsgerichtes in Mahabad unter Vorsitz des Richters Javadikia der „Kriegsführung gegen Gott und seinen Propheten“ (Muharaba) angeklagt und zum Tode durch den Strang verurteilt. Die Anklage wurde aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei der „Partei für ein freies Leben in Kurdistan“ (kurz: PJAK) verhängt.

Die beiden kurdischen Gefangenen wurden nach ihrem Gerichtsprozess am 18. Februar 2015 im Zentralgefängnis in Täbris inhaftiert. Ibrahim Issapour wurde Ende Juni 2015 in das Zentralgefängnis in Urmia verlegt. Der Mitangeklagte Sirvan Nejavi wurde am 9. August 2015, an seinem 29. Geburtstag, im Zentralgefängnis in Täbris hingerichtet. Seine Familie konnte sich nicht von ihm verabschieden, weil sie nicht über die Vollstreckung der Todesstrafe informiert wurden.

Im Jahre 2015, nachdem der iranische Oberste Gerichtshof zugestimmt hatte, die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ibrahim Issapour einzuleiten, wurde sein Fall an die 1. Abteilung des iranischen Revolutionsgerichtes in Urmia verwiesen und die Todesstrafe wurde zu insgesamt 18 Jahren Gefängnis umgewandelt. Unter Anwendung von Artikel 134 des Strafgesetzbuches der Islamischen Republik, welches bei mehreren Anklagepunkten die Verhängung der Anklage mit dem mildesten Urteil anordnet, wurde die 18 jährige Haftstrafe zu zehn Jahren Haft reduziert. 

Ibrahim Issapour wurde im April 2020 zusammen mit drei weiteren Gefangenen vorübergehend in das Internierungslager des iranischen Geheimdienstes (Ettelaat) in Urmia gebracht und etwa einen Monat später zurück in das Gefängnis verlegt. 

 

 


Mehr darüber