Junger Mann vor Hinrichtung bewahrt
Hengaw: Die Todesstrafe des Häftlings Milad Azimi, der als Minderjähriger zum Tode verurteilt wurde, wurde aufgehoben.
Hengaw: Die Todesstrafe des Häftlings Milad Azimi, der als Minderjähriger zum Tode verurteilt wurde, wurde aufgehoben.
Laut der Nachricht, die die Organisation für Menschenrechte Hengaw erreicht hat, wurde die Todesstrafe des kurdischen Häftlings Milad Azimi aus Kirmaschan aufgehoben. Der Häftling sollte in der vergangenen Woche hingerichtet werden. Milad Azimi hat im Alter von 16 Jahren während eines Streites in der Schule, in den mehrere Schüler verwickelt waren, einen Mitschüler getötet und wurde nach seiner Festnahme mit dem Vorwurf des Totschlages zum Tode verurteilt. Zu dem Zeitpunkt war er noch minderjährig.
Die Familie des Opfers hat von Milad Azimis Familie Blutgeld („Diya“) in Höhe von 550 Millionen Toman verlangt, damit keine Todesstrafe vollstreckt wird. Diesen Betrag konnte die Familie von Milad Azimi mithilfe von Spenden gerade noch rechtzeitig sammeln und an die Familie des Opfers übergeben. Blutgeld ist nach dem islamischen Recht die Ausgleichszahlung, die statt einer Vergeltung, in diesem Fall der Hinrichtung von Milad Azimi, gezahlt wurde.
Der Iran ist das einzige Land, in dem auch straffällige Minderjährige zum Tode verurteilt werden. Dieses Urteil wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres vollstreckt – wenn es keine Begnadigung gab. Unter Berufung auf die registrierte Statistik aus der Zentrale von Hengaw, wurden im Jahre 2017 fünf Minderjährige im Iran hingerichtet.