Hengaws statistischer Bericht: 909 Exekutionen im Iran im Jahr 2024

27 Februar 2025 01:02

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Hengaw wurden im Jahr 2024 mindestens 909 Gefangene in verschiedenen Gefängnissen im Iran hingerichtet. Davon wurden vier Hinrichtungen in der Öffentlichkeit vollstreckt. Der Bericht bestätigt auch, dass unter den Hingerichteten 183 kurdische Gefangene und mindestens 30 Frauen waren.

Hengaw hat die Identitäten von 860 hingerichteten Personen überprüft, während die Identitäten von 49 weiteren Personen noch untersucht werden.

Die Analyse der Daten zeigt, dass nur 51 Hinrichtungen offiziell von staatlich anerkannten Medien angekündigt wurden. Außerdem wurden 35 Gefangene hingerichtet, ohne dass ihnen ein letzter Besuch bei ihren Familien gewährt wurde.

Dieser Bericht wurde auf der Grundlage von Hengaws exklusiven Nachforschungen, Informationen von vertrauenswürdigen Kontakten im Iran, direkter Kommunikation mit den Familien vieler hingerichteter Gefangener und Daten von mehreren von Hengaw anerkannten Menschenrechtsorganisationen erstellt. Fälle, die nicht unabhängig verifiziert werden konnten, wurden aus diesem Bericht ausgeschlossen.

Aufgrund der mangelnden Transparenz und der hohen Risiken, denen Menschenrechtsverteidiger und -aktivisten bei der Aufdeckung von Hinrichtungen ausgesetzt sind, können diese Daten nur ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Zahl, der im Jahr 2024 im Iran vollstreckten Hinrichtungen vermitteln.

Dieser Bericht besteht aus 14 detaillierten Abschnitten, einschließlich Tabellen und Diagrammen, die eine umfassende Aufschlüsselung der Vollstreckungsfälle enthalten.

Erster Abschnitt: Vergleich der Ausführungsstatistiken für 2024 und 2023

Im Jahr 2024 wurden mindestens 909 Gefangene in iranischen Gefängnissen hingerichtet, was einem Anstieg von 9,5 % (80 Fälle mehr) gegenüber dem Jahr 2023 entspricht, als 829 Hinrichtungen verzeichnet wurden.

Die Zahl der hingerichteten Frauen stieg im Jahr 2024 auf 30, verglichen mit 22 im Jahr 2023, was einem Anstieg von 36 % entspricht. Außerdem stiegen die Hinrichtungen kurdischer Gefangener um 21 %, während die Hinrichtungen türkischer Gefangener um 120 % zunahmen.

Auch die Hinrichtung afghanischer Gefangener nahm deutlich zu, und zwar um 161 % von 28 Fällen im Jahr 2023 auf 45 Fälle im Jahr 2024. Darüber hinaus wurde in beiden Jahren die Hinrichtung von fünf jugendlichen Straftätern verzeichnet.

Zweiter Abschnitt: Aufschlüsselung der Hinrichtungen nach Anklagepunkten

Laut einer Statistik der Menschenrechtsorganisation Hengaw standen die meisten Hinrichtungen im Jahr 2024 im Zusammenhang mit Drogendelikten. Mindestens 52 % der Hingerichteten (475 Fälle) waren wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden.

Die Vollstreckungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Anklagepunkte:

Drogendelikte: 475 Fälle

Politische und religiöse Aktivitäten: 13 Fälle

Vergewaltigung: 18 Fälle

Vorsätzlicher Mord: 376 Fälle

Bewaffneter Raubüberfall: 8 Fälle

Unbekannte Ladungen: 6 Fälle

Vergewaltigung und Mord: 1 Fall

„Korruption auf Erden“ (Efsad-e fil-Arz): 5 Fälle

„Kriegsführung gegen Gott“ (Moharebeh) und Mord: 7 Fälle

 

Dritter Abschnitt: 13 politische und religiöse Gefangene, die im Jahr 2024 hingerichtet werden

Im Jahr 2024 wurden im Iran mindestens 13 Gefangene, darunter 10 kurdische politische und religiöse Gefangene, hingerichtet. Diese Personen wurden wegen politischer und religiöser Aktivitäten, Spionage für Israel und Beteiligung an politischen und sozialen Bewegungen, einschließlich der Bewegung „Jin, Jiyan, Azadi“ (Frau, Leben, Freiheit), zum Tode verurteilt. Einige wurden auch wegen „Korruption auf Erde“ (efsad-e fil-arz) und angeblicher Beteiligung an terroristischen Verschwörungen hingerichtet.

Die Liste der hingerichteten Gefangenen lautet wie folgt:

Davoud Abdollahi, ein kurdischer religiöser Gefangener aus Mahabad, wurde am 2. Januar 2024 im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Mohammad Ghobadlou, ein politischer Gefangener, der während der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ verhaftet wurde, wurde am 23. Januar 2024 im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Farhad Salimi, ein kurdischer religiöser Gefangener aus Saqqez, wurde am 23. Januar 2024 im Gezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Pejman Fatehi, ein kurdischer politischer Gefangener aus Kamyaran, wurde am 29. Januar 2024 im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Mohsen Mazloum, ein kurdischer politischer Gefangener aus Mahabad, wurde am 29. Januar 2024 im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Vafa Azarbar, ein kurdischer politischer Gefangener aus Bukan, wurde am 29. Januar 2024 im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Mohammad Faramarzi, ein kurdischer politischer Gefangener aus Dehgolan (Dewlan), wurde am 29. Januar 2024 im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Saeed (Nachname unbekannt), hingerichtet wegen Spionage für Israel am 3. März 2024 in Isfahan.

Anwar Khezri, ein kurdischer religiöser Gefangener aus Mahabad, wurde am 1. Mai 2024 im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Khosrow Besharat, ein kurdischer religiöser Gefangener aus Mahabad, wurde am 1. Mai 2024 im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj hingerichtet.

Kamran Sheikheh, ein kurdischer religiöser Gefangener aus Mahabad, wurde am 25. Juli 2024 im Zentralgefängnis von Urmia hingerichtet.

Reza Rasaei, ein kurdischer Yarsan-Anhänger, wurde am 6. August 2024 im Zentralgefängnis von Kermanshah hingerichtet.

Jamshid Sharmahd, iranisch-deutscher Doppelbürger, wird am 28. Oktober 2024 in Teheran hingerichtet.

 

Abschnitt 4: Fünf Minderjährige, die im Jahr 2024 hingerichtet werden

Laut einer Statistik der Menschenrechtsorganisation Hengaw wurden im Jahr 2024 mindestens fünf Jugendliche in verschiedenen Städten im Iran hingerichtet, darunter Miandoab, Shiraz, Kermanshah, Zahedan und Yazd. Diese Personen waren zum Zeitpunkt der Straftaten noch keine 18 Jahre alt, wurden jedoch zum Tode verurteilt und anschließend hingerichtet.

Die Konvention über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), das von der Mehrheit der Länder weltweit ratifiziert wurde, garantiert ausdrücklich die Grundrechte von Kindern, einschließlich des Verbots schwerer und unmenschlicher Strafen wie der Todesstrafe für Personen unter 18 Jahren. Trotzdem führt der Iran weiterhin Hinrichtungen und Verurteilungen von Minderjährigen durch und verstößt damit gegen internationale Menschenrechtsstandards.

Die Liste der 2024 Hingerichteten, die zur Tatzeit minderjährig waren, lautet wie folgt:

Ramin Saadat, ein 20-jähriger Kurde aus Miandoab, wurde am 18. Mai 2024 im Gefängnis von Miandoab wegen vorsätzlichen Mordes hingerichtet. Er war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt.

Mahdi Jahanpour, ein 23-jähriger Lore aus Firuzabad, Provinz Fars, wurde am 16. September 2024 im Adelabad-Gefängnis in Shiraz wegen Mordes hingerichtet. Er war zum Zeitpunkt der Tat 16 Jahre alt.

Mahdi Barahouei, ein 21-jähriger Belutsche aus Khash, wurde am 9. Oktober 2024 im Zentralgefängnis von Zahedan wegen vorsätzlichen Mordes hingerichtet. Er war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt.

Arvin Ghahramani, ein kurdisch-jüdischer Staatsbürger aus Bukan, wohnhaft in Kermanshah, wurde am 4. November 2024 im Zentralgefängnis von Kermanshah wegen vorsätzlichen Mordes hingerichtet. Er war zum Zeitpunkt der Hinrichtung 18 Jahre alt.

Esmail Barakzai, ein 18-jähriger afghanischer Staatsbürger, wurde am 28. November 2024 im Zentralgefängnis von Yazd wegen vorsätzlichen Mordes hingerichtet. Er war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt.

 

Abschnitt 5: Exekutionen von mindestens 30 Frauen im Jahr 2024

Mindestens 30 Frauen wurden in verschiedenen Gefängnissen im Iran hingerichtet, was 3,5 % aller in diesem Jahr vollzogenen Hinrichtungen ausmacht. Dies bedeutet einen Anstieg um mindestens acht Fälle im Vergleich zu 2023, was einen Anstieg der Hinrichtung von Frauen um 36 % widerspiegelt.

Von den 30 hingerichteten Frauen wurden 17 (57 %) wegen vorsätzlichen Mordes zum Tode verurteilt, während 13 (43 %) wegen Drogenvergehen hingerichtet wurden.

Die meisten Hinrichtungen von Frauen wurden in der Provinz Ost-Aserbaidschan mit fünf Fällen verzeichnet, gefolgt von der Provinz Süd-Chorasan mit vier Fällen. Die Provinzen Alborz und Razavi Khorasan verzeichneten jeweils drei Fälle. In anderen Provinzen gab es weniger Hinrichtungen, wie in der entsprechenden Tabelle aufgeführt.

Unter den hingerichteten Frauen waren 9 Türkinnen, 2 Kurdinnen, 2 Belutschinnen, 2 Gilakinnen und 1 Lorin.

 

Sechster Abschnitt: Aufschlüsselung der Hinrichtungen im Iran nach nationalen und ethnischen Minderheiten

Den Statistiken von Hengaw zufolge betraf die Mehrheit der Hinrichtungen im Jahr 2024 nationale und ethnische Minderheiten. Die höchste Zahl an Hinrichtungen wurde bei kurdischen Gefangenen mit 183 Fällen (20 % aller Hinrichtungen) verzeichnet, gefolgt von 121 türkischen Gefangenen (13 %) und 110 Belutschen (12 %).

Außerdem wurden 75 afghanische und irakische Staatsangehörige, 60 Lor-Gefangene, 31 Gilak-Gefangene, 12 arabische Gefangene, 6 turkmenische Gefangene, 4 Sistani-Gefangene, 2 Tat-Gefangene und 2 Hazara-Gefangene hingerichtet.

Unter den hingerichteten Personen waren 189 Perser, während die ethnische Identität von 114 Häftlingen unbekannt ist.

 

Abschnitt Sieben: 21 % mehr Hinrichtungen von kurdischen Gefangenen als im Vorjahr

Im Jahr 2024 wurden mindestens 183 kurdische Gefangene in iranischen Gefängnissen hingerichtet, was einen Anstieg um 32 Fälle (21 %) im Vergleich zu 2023 bedeutet, als 151 kurdische Gefangene hingerichtet wurden.

Von den 183 kurdischen Gefangenen, die hingerichtet wurden, wurden 10 wegen politischer und religiöser Aktivitäten zum Tode verurteilt, was 77 % aller politischen und religiösen Hinrichtungen in Iran im Jahr 2024 ausmacht. Diese Statistik verdeutlicht die unverhältnismäßige Repression gegen kurdische politische Gefangene.

Insgesamt wurden im Jahr 2024 in ganz Iran mindestens 13 politische und religiöse Gefangene hingerichtet, darunter 10 Kurden, die ausschließlich wegen politischer und religiöser Aktivitäten verurteilt wurden.

Außerdem waren unter den hingerichteten kurdischen Gefangenen zwei Jugendliche, die zum - zum Zeitpunkt der Taten unter 18 Jahre alt waren und zwei Frauen. Dies unterstreicht die anhaltende Besorgnis über die Hinrichtung von Frauen und Minderjährigen im Iran, die nach wie vor einem hohen Risiko schwerer Bestrafungen ausgesetzt sind.

Die meisten Hinrichtungen von Kurden im Jahr 2024 fanden im Ghezel Hesar-Gefängnis in Karaj statt, wo 50 Hinrichtungen verzeichnet wurden, was 27 % aller kurdischen Hinrichtungen ausmacht:

Ghezel Hesar-Gefängnis, Karaj - 50 Fälle

Zentralgefängnis Urmia - 16 Fälle

Zentralgefängnis Karaj - 15 Fälle

Gefängnisse Kermanshah und Hamedan - jeweils 13 Fälle

Zentralgefängnis Ilam - 11 Fälle

Adelabad-Gefängnis, Shiraz - 7 Fälle

Gefängnisse Miandoab und Rasht - je 6 Fälle

Zentralgefängnis Mahabad - 5 Fälle

Zentralgefängnis Ardabil - 4 Fälle

Gefängnisse Nahavand, Qazvin, Sabzevar und Khorramabad - jeweils 3 Fälle

Gefängnisse Saqqez, Salmas, Jiroft, Birjand, Esfarayen und Ardakan - jeweils 2 Fälle

Gefängnisse in Yazd, Naqadeh, Malayer, Mashhad, Shirvan, Qorveh, Sanandaj, Kerman, Zanjan, Delfan, Tabriz, Bandar Abbas und Isfahan - jeweils 1 Fall

 

Achter Abschnitt: Hinrichtung von 110 belutschischen Gefangenen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden mindestens 110 Belutschen in verschiedenen iranischen Gefängnissen hingerichtet, was 12 % aller in diesem Jahr vollzogenen Hinrichtungen entspricht. Dies ist ein deutlicher Rückgang um 40 % (73 Hinrichtungen weniger) im Vergleich zu 2023, als 183 Belutschen hingerichtet wurden.

Im Jahr 2024 wurden außerdem mindestens zwei belutschische Frauen und ein jugendlicher belutschischer Gefangener in iranischen Gefängnissen hingerichtet.

Von den hingerichteten Belutschen wurden 83 Gefangene (75,5 %) wegen Drogenvergehen zum Tode verurteilt, während 27 weitere wegen vorsätzlichen Mordes hingerichtet wurden.

Die höchste Zahl der Hinrichtungen von Belutschen im Jahr 2024 wurde in den folgenden Provinzen verzeichnet:

Provinz Sistan-Baluchestan - 29 Fälle

Provinz Kerman - 20 Fälle

Provinz Süd-Khorasan - 18 Fälle

Provinz Yazd - 12 Fälle

Provinz Alborz - 9 Fälle

Provinzen Hormozgan und Razavi Khorasan - je 5 Fälle

Darüber hinaus wurde aus jeder der folgenden Provinzen eine Hinrichtung eines Gefangenen der Belutschen gemeldet:

Fars, Golestan, Isfahan, Semnan und Zanjan

 

Abschnitt Neun: 120 % mehr Hinrichtungen von türkischen Gefangenen im Jahr 2024

Nach den Statistiken des Daten- und Dokumentationszentrums von Hengaw wurden im Jahr 2024 mindestens 121 türkische Gefangene, darunter 9 Frauen, in verschiedenen iranischen Gefängnissen hingerichtet. Dies ist ein Anstieg um 120 % im Vergleich zu 2023, als 55 türkische Gefangene hingerichtet wurden.

Von den 121 hingerichteten türkischen Gefangenen wurden 68 wegen Drogenvergehen zum Tode verurteilt, 50 wurden wegen vorsätzlichen Mordes hingerichtet und 3 wegen Vergewaltigung.

 

Abschnitt 10: Hinrichtung von 73 afghanischen Staatsangehörigen in iranischen Gefängnissen

Im Jahr 2024 wurden mindestens 73 afghanische Gefangene in iranischen Gefängnissen hingerichtet, was 8 % aller in diesem Jahr vollzogenen Hinrichtungen entspricht. Dies bedeutet einen Anstieg um 161 % (45 Fälle mehr) im Vergleich zu 2023, als mindestens 28 afghanische Gefangene hingerichtet wurden.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 die Todesurteile gegen einen kurdischen und einen arabischen Gefangenen, beide irakische Staatsangehörige, im Iran vollstreckt. Beide waren wegen Mordes zum Tode verurteilt worden.

Von den 73 hingerichteten afghanischen Gefangenen wurden 37 wegen Drogenvergehen zum Tode verurteilt, 30 wegen vorsätzlichen Mordes und 7 wegen Vergewaltigung hingerichtet.

 

Elfter Abschnitt: Aufschlüsselung der Hinrichtungen nach Bundesländern

Im Jahr 2024 wurden in 85 Gefängnissen in 30 iranischen Provinzen insgesamt 909 Hinrichtungen vollstreckt. Die höchste Zahl an Hinrichtungen wurde in der Provinz Alborz mit 174 Hinrichtungen verzeichnet, gefolgt von der Provinz Fars mit 94 Hinrichtungen und der Provinz Ost-Aserbaidschan mit 65 Hinrichtungen.

Detaillierte Aufschlüsselung der Exekutionen nach Bundesländern

Provinz Alborz - 174 Fälle

Provinz Fars - 94 Fälle

Provinz Ost-Aserbaidschan - 65 Fälle

Provinz Isfahan - 64 Fälle

Provinz Razavi Khorasan - 56 Fälle

Provinz West-Aserbaidschan (Urmia) - 41 Fälle

Provinz Kerman - 39 Fälle

Provinz Sistan-Baluchestan - 32 Fälle

Provinzen Gilan, Qazvin und Süd-Khorasan - jeweils 31 Fälle

Provinz Zanjan - 30 Fälle

Provinz Lorestan - 29 Fälle

Provinz Hamedan - 27 Fälle

Provinz Yazd - 24 Fälle

Provinz Qom - 23 Fälle

Provinz Golestan - 21 Fälle

Provinz Kermanshah - 14 Fälle

Provinzen Ilam und Hormozgan - jeweils 12 Fälle

Provinz Ardabil - 11 Fälle

Provinzen Markazi und Khuzestan - jeweils 10 Fälle

Provinz Mazandaran - 8 Fälle

Provinz Semnan - 5 Fälle

Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad, Provinzen Kurdistan (Sanandaj) und Nord-Khorasan - jeweils 4 Fälle

Provinz Chaharmahal und Bakhtiari - 2 Fälle

Unbekannte Orte - 2 Fälle

Provinz Bushehr - 1 Fall

 

Zwölfter Abschnitt: Öffentliche Hinrichtung von vier Gefangenen

Öffentliche Hinrichtungen stellen eine grobe Verletzung der Menschenwürde dar und sollten in jeder Zivilgesellschaft vollständig abgeschafft werden. Trotz der weit verbreiteten internationalen Verurteilung setzt die Islamische Republik Iran weiterhin öffentliche Hinrichtungen als politisches Mittel ein, um die Gesellschaft in Angst und Schrecken zu versetzen. Diese Praxis steht in direktem Widerspruch zu den demokratischen Grundsätzen und verstößt gegen die grundlegenden Menschenrechte.

Diesem Bericht zufolge wurden im Jahr 2024 mindestens vier Gefangene öffentlich hingerichtet. Hengaw hat die vollständige Identität dieser Personen überprüft, deren Hinrichtungen in den Städten Khomain (2 Fälle), Hamedan (1 Fall) und Shahroud (1 Fall) stattfanden.

Dreizehnter Abschnitt: Aufschlüsselung der Hinrichtungen nach Monaten

Diesem Bericht zufolge war die Zahl der Hinrichtungen im Jahr 2024 im Oktober mit 160 Fällen am höchsten, gefolgt vom September mit 135 Fällen und dem November mit 128 Fällen. Die niedrigste Zahl an Hinrichtungen wurde im Februar mit nur 8 Fällen verzeichnet.

Abschnitt Vierzehn: Schlussfolgerung

Die Todesstrafe ist in der Islamischen Republik Iran nicht nur ein Instrument zur Bestrafung von Straftaten, sondern ein systematisches Unterdrückungsinstrument, das eingesetzt wird, um Angst zu verbreiten, Randgruppen auszuschalten und die Staatsmacht zu konsolidieren. Die Politik der Regierung mit Massenhinrichtungen, die sich insbesondere gegen ethnische und nationale Minderheiten richten, ist ein klarer Beweis für den instrumentellen Einsatz der Todesstrafe als Mittel zur Aufrechterhaltung der Kontrolle.

Die Menschenrechtsorganisation Hengaw warnt davor:

Der Anstieg der Hinrichtungen, insbesondere unter den kurdischen, türkischen und belutschischen Minderheiten, ist Ausdruck der verstärkten Repression der Regierung als Reaktion auf die öffentlichen Proteste und die Bewegung „Jin, Jiyan, Azadi“ (Frau, Leben, Freiheit). Die Hinrichtung von Jugendlichen und politischen Gefangenen sowie die Verwendung vager Anschuldigungen wie „Moharebeh“ (Krieg gegen Gott) und „Efsad-e fil-Arz“ (Korruption auf Erden) zur Unterdrückung abweichender Meinungen stellen ein eindeutiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Hengaw fordert die internationale Gemeinschaft, Menschenrechtsorganisationen und demokratische Regierungen auf:

Verhängung gezielter Sanktionen gegen Justiz- und Sicherheitsbeamte, die für die Durchführung von Hinrichtungen verantwortlich sind.

das Problem der Massenhinrichtungen im Iran in internationalen Gremien wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zur Sprache bringen.

Mehr Hilfsprogramme für die Familien von Hinrichtungsopfern und Überlebenden bereitzustellen.

Hengaw ist der festen Überzeugung, dass die internationale Gemeinschaft die Pflicht hat, die Massenhinrichtungen im Iran als Teil einer systematischen Politik der Unterdrückung und des Massenmordes anzuerkennen, und dass sie konkrete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Menschenrechtskrise zu lösen.

 

 

 

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