Frauenrechtsaktivistin Atefeh Rangriz zu sieben Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt
Hengaw: Donnerstag, 28. November 2024
Atefeh Rangriz, eine Frauenrechtsaktivistin aus Damghan, die derzeit aus gesundheitlichen Gründen aus dem Zentralgefängnis Shahrud beurlaubt ist, wurde von der iranischen Justiz zu insgesamt sieben Jahren und sieben Monaten Haft sowie einem zweijährigen Verbot von Aktivitäten in sozialen Medien verurteilt.
Einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Hengaw zufolge wurde Atefeh Rangriz kürzlich vom Revolutionsgericht Damghan in zwei Punkten verurteilt: sieben Jahre Haft für die „Gründung einer Telegram-Gruppe (Gago Translation)“ und sieben Monate Haft, verbunden mit einem zweijährigen Verbot von Aktivitäten in sozialen Medien, für die „Beteiligung an Propaganda gegen den Staat“. Darüber hinaus lehnte das Gericht ihren Antrag auf eine Verlängerung ihrer krankheitsbedingen Beurlaubung ab, den sie für eine kritische CT-Angiographie benötigte.
Rangriz, die am 6. November 2024 aufgrund ihres sich verschlechternden Gesundheitszustands vorübergehend aus dem Shahrud-Gefängnis entlassen worden war, wurde ursprünglich am 29. Juni 2024 festgenommen und in das Shahrud-Zentralgefängnis verlegt.
Ihr Anwalt, Hosein Taj, erklärte: „Während ihr Antrag auf eine Verlängerung ihrer krankheitsbedingen Beurlaub für eine CT-Angiographie abgelehnt wurde, erließ das Revolutionsgericht Damghan sein Urteil. Atefeh Rangriz wurde wegen der Gründung einer Telegram-Gruppe zu sieben Jahren und wegen staatsfeindlicher Propaganda zu sieben Monaten Haft verurteilt, zusätzlich zu einem zweijährigen Verbot sozialer Medien.“
Zuvor war Rangriz am 10. September 2023 von Geheimdienstkräften in Damghan verhaftet und in einem Haftzentrum in Semnan festgehalten worden, bevor sie in das Zentralgefängnis von Shahrud verlegt wurde. Sie wurde am 20. Oktober 2023 nach Hinterlegung einer Kaution freigelassen.
In einem früheren Fall wurde sie vom Revolutionsgericht Damghan wegen „Kollaboration und Mitgliedschaft in staatsfeindlichen Gruppen“ zu zwei Jahren, sieben Monaten und 16 Tagen verurteilt. Sieben Monate und 16 Tage wegen „Propaganda gegen den Staat“.