Geheime Hinrichtung von neun Gefangenen wegen angeblicher IS-Mitgliedschaft im Gefängnis Ghezel Hesar während Trumps Nahost-Besuch

Hengaw – Dienstag, 10. Juni 2025
Neun Gefangene, darunter eine Belutschin namens Hafiza Balochzehi und acht Männer, wurden im Gefängnis Ghezel Hesar in Karadsch wegen angeblicher Mitgliedschaft im sogenannten Islamischen Staat (IS) heimlich hingerichtet. Die Hinrichtungen fanden zeitgleich mit dem Besuch des US-Präsidenten Donald Trump im Nahen Osten sowie der Aufhebung der Sanktionen gegen die syrische Regierung statt. Alle neun Hingerichteten stammten aus den kurdischen und belutschischen Bevölkerungsgruppen.
Laut Berichten, die der Menschenrechtsorganisation Hengaw vorliegen, wurden die Exekutionen im Morgengrauen des Donnerstags, 15. Mai 2025, durchgeführt. Die 25-jährige Hafiza Balochzehi aus Sarawan in der Provinz Sistan und Belutschistan sowie acht männliche Gefangene – deren Identitäten bisher nicht veröffentlicht wurden – wurden im Gefängnis Ghezel Hesar hingerichtet. Die Nachricht wurde erst 35 Tage später, am Dienstag, 10. Juni 2025, durch die Nachrichtenagentur Mizan veröffentlicht – und das ohne Nennung der Namen der Hingerichteten. Der Zeitpunkt fiel auf die 72. Woche der Kampagne „Dienstage gegen Hinrichtungen“.
Informierte Quellen bestätigten, dass alle acht Männer Kurden und Belutschen waren. Sie waren am 4. Mai 2025 aus anderen Haftanstalten nach Ghezel Hesar verlegt worden – offenbar im Vorfeld der Hinrichtung.
Besonders auffällig: Keiner der neun Gefangenen durfte vor der Exekution noch ein letztes Mal seine Familie sehen, was als schwerwiegender Verstoß gegen rechtliche und moralische Standards gilt.
Die Hinrichtungen erfolgten zeitgleich mit Donald Trumps Besuch im Nahen Osten, währenddessen bedeutende Handelsabkommen unterzeichnet und auf Wunsch Saudi-Arabiens Sanktionen gegen Damaskus aufgehoben wurden.
Die Verurteilten waren wegen „Kriegführung durch bewaffneten Aufstand und Besitz von Kriegswaffen“ zum Tode verurteilt worden. Das oberste Gericht bestätigte ihre Urteile.
Staatsnahe Medien, darunter die dem Justizapparat unterstehende Nachrichtenagentur Mizan, behaupteten, dass diese Personen im Februar 2018 im Westen Irans (Kurdistan) festgenommen wurden. Die Behörden gaben an, dabei Munition und militärische Waffen mit mutmaßlichem Terrorverwendungszweck beschlagnahmt zu haben.
Bemerkenswert ist: Im Februar 2018 berichtete Mohammad Khakpour, Kommandeur der Bodentruppen der Revolutionsgarde (IRGC), von einem Gefecht zwischen Kräften der Basis Najaf Ashraf und einer salafistischen Gruppe im Gebiet Bemo, Landkreis Salas-e Babajani, Provinz Kermanschah. Dabei seien drei IRGC-Angehörige und fünf Kämpfer der Gegenseite getötet worden. Damals wurde die Verhaftung von 16 Personen, darunter mehrere ausländische Staatsangehörige, gemeldet.