Todesurteil von acht kurdischen Gefangenen bestätigt
Hengaw: Acht kurdische Gefangene wurden mit dem Vorwurf der Kooperation mit Personen,
Hengaw: Acht kurdische Gefangene wurden mit dem Vorwurf der Kooperation mit Personen, die das iranische Parlament sowie das Grabmahl von Khomeini im Juni des Jahres 2017 stürmten, zum Tode verurteilt.
Laut der Nachricht, die die Organisation für Menschenrechte in Kurdistan „Hengaw“ erreicht hat, wurde das Todesurteil von acht kurdischen Gefangenen am 11. Juni 2018 von dem Obersten Gericht des Landes bestätigt. Das Todesurteil der Gefangenen wurde vor ca. einem Monat verkündet.
Diese acht kurdischen Gefangenen wurden mit dem Vorwurf des Besitzes von Waffen und der Kooperation mit Personen, die das iranische Parlament sowie das Grabmahl von Khomeini im Juni des Jahres 2017 stürmten, zum Tode verurteilt.
Die Identitäten der Gefangenen wurden nicht veröffentlicht, jedoch konnte „Hengaw“ die Namen von drei dieser Gefangenen ermitteln.
1. Sirwan Azizi aus einem Dorf nahe Pawe (Provinz Kirmashan)
2. Majid Morthezayhi aus einem Dorf nahe Pawe (Provinz Kirmashan)
3. Slemani Mizeferhi aus einem Dorf nahe Rawansar (Provinz Kirmashan)
Ein kurdischer Rechtsanwalt, dessen Name aus Sicherheitsgründen nicht genannt wird, hat berichtet, dass das Todesurteil dieser acht Gefangenen nach iranischem Gesetz unrechtmäßig sei und die eigentlichen Täter bereits tot seien.
Nach dem Vorfall im Juni letzten Jahres wurden 200 kurdische Bürger in diesem Zusammenhang festgenommen.