Mohammad Amin Mahdavi Shayesteh, ein zum Tode verurteilter politischer Gefangener, droht die Hinrichtung

18 Dezember 2024 22:11

Hengaw: Mittwoch, 18. Dezember 2024

Mohammad Amin Mahdavi Shayesteh, ein zum Tode verurteilter politischer Gefangener, der mehr als ein Jahr in Sicherheitsgewahrsam und im Evin-Gefängnis in Teheran verbracht hat, wurde kürzlich in Einzelhaft im Gefängnis Ghezel Hesar  in Karaj verlegt. Ihm wurde jeglicher Kontakt zu seiner Familie und seinen Anwälten verweigert, was ernsthafte Bedenken hinsichtlich der bevorstehenden Vollstreckung seines Todesurteils weckt.

Einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Hengaw zufolge wurde Mohammad Amin Mahdavi Shayesteh, ein 26-jähriger zum Tode verurteilter politischer Gefangener, kürzlich vom Evin-Gefängnis in das Gefängnis Ghezel Hesar verlegt. Trotz wiederholter Versuche seiner Familie, den Grund für diese Verlegung zu erfahren, haben die Behörden keine klare Antwort gegeben, was die Befürchtungen hinsichtlich der Vollstreckung seiner Strafe noch verstärkt.

Es ist erwähnenswert, dass der Verurteilte physischer und psychischer Folter sowie Drohungen und Druck seitens der Streitkräfte ausgesetzt war, wodurch er gezwungen wurde, ein Geständnis gegen sich selbst abzulegen. Sein Todesurteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Obersten Gerichtshof angefochten.

Vor kurzem hat die Abteilung 15 des Revolutionsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Abolqasem Salavati Mohammad Amin Mahdavi Shayesteh wegen „Kollaboration mit Israel“ zum Tode und wegen „Beleidigung islamischer Heiligtümer“ zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Die Person wurde am Montag, den 4. Dezember 2023, verhaftet und etwa drei Monate lang in einer Einrichtung für Sicherheitsverwahrung verhört, bevor sie in die Abteilung 4 des Evin-Gefängnisses verlegt wurde, die für Gefangene bestimmt ist, die der Spionage beschuldigt werden.

Während seiner Inhaftierung wurden diesem politischen Gefangenen seine Grundrechte vorenthalten, einschließlich des Zugangs zu einem von ihm bestellten Anwalt und anderer wesentlicher Bürgerrechte.

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