Teheran: Ehemalige politische Gefangene Glareh Abbasi muss ihre Strafe absitzen

09 Juni 2025 01:35

Hengaw – Sonntag, 8. Juni 2025

Glareh Abbasi, eine ehemalige politische Gefangene und Einwohnerin Teherans, wurde verhaftet und ins Evin-Gefängnis überstellt, wo sie eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten antreten muss. Anfang Mai 2025 war sie bereits wegen „Verschwörung und Versammlung gegen die nationale Sicherheit“ und „Propaganda gegen den Staat“ zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Nach Informationen der Menschenrechtsorganisation Hengaw wurde die 49-jährige Aktivistin am Samstag, dem 7. Juni 2025, festgenommen, nachdem sie zur weiteren Untersuchung ihres Falles bei der Staatsanwaltschaft in Evin erschienen war. Anschließend wurde sie ins Evin-Gefängnis überstellt, wo sie ihre Strafe absitzen muss. Gemäß Artikel 134 des Islamischen Strafgesetzbuches ist nur die Höchststrafe von 33 Monaten vollstreckbar.

Abbasis Urteil wurde von der Abteilung 36 des Teheraner Berufungsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Abbas-Ali Howzan vollständig bestätigt.

Sie war bereits am 21. Februar 2025 verhaftet worden, als Geheimdienstagenten ihre Wohnung im Westen Teherans durchsuchten. Am 28. März 2025 wurde sie gegen Kaution von einer Milliarde Toman freigelassen.

Abbasi wurde bereits zuvor politisch verfolgt. Sie war zuvor von der Abteilung 26 des Teheraner Revolutionsgerichts unter Richter Iman Afshari wegen ähnlicher Anklagen zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sie verbüßte mehrere Monate im Evin-Gefängnis, bevor sie im Februar 2023 unter Auflagen freigelassen wurde, nachdem sie hinter Gittern einen Herzinfarkt erlitten hatte, der auf ihre Unfähigkeit zurückgeführt wurde, den Haftbedingungen standzuhalten.

Glareh Abbasi ist das Familienoberhaupt und Mutter einer Tochter im Teenageralter. Sie leidet unter zahlreichen chronischen Erkrankungen, darunter Bandscheibenvorfälle, rheumatoide Arthritis und Osteoarthritis, und wurde aus medizinischen Gründen für gefängnisuntauglich befunden.

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