18 Jahre in Haft: Leben des kurdischen politischen Gefangenen Kamal Sharifi in Gefahr

Hengaw – Dienstag, 27. Mai 2025
Kamal Sharifi, kurdischer Journalist und politischer Gefangener, befindet sich nun im 18. Jahr seiner 30-jährigen Haftstrafe im Zentralgefängnis von Minab. Während seiner gesamten Inhaftierung wurden ihm grundlegende rechtliche und menschenrechtliche Standards verweigert – darunter medizinische Versorgung, Hafturlaub und persönliche Familienbesuche. Sein Gesundheitszustand hat sich durch jahrelange Folter, einen Herzinfarkt, mehrere Schlaganfälle und unbehandelte chronische Erkrankungen massiv verschlechtert.
Laut aktuellen Berichten der Hengaw-Organisation für Menschenrechte wurden Sharifis jüngste Anträge auf spezialisierte medizinische Behandlung, Verlegung in eine Einrichtung mit humaneren Bedingungen sowie persönliche Besuche seiner Familie von den iranischen Behörden abgelehnt.
Die einzige minimale Zugeständnis war ein Videoanruf mit seiner betagten Mutter, der unter strenger Überwachung in einer vollständig kontrollierten Umgebung stattfand.
Verhaftung von Kamal Sharifi
Sharifi wurde 1972 in Saqqez geboren. Er ist Journalist und politischer Aktivist. Am 25. Mai 2008 wurde er von den Revolutionsgarden (IRGC) verhaftet, gefesselt und mit verbundenen Augen ins Geheimdienstgefängnis von Sanandaj (Sna) gebracht.
Bereits 1989 und 1990 war er vom Revolutionsgericht in Saqqez wegen Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Demokratischen Partei Kurdistans (PDKI) zu zwei Jahren Haft und 40 Peitschenhieben verurteilt worden.
Unfaires Verfahren und Verbannungshaft
Nach seiner Verhaftung 2008 wurde Sharifi schweren körperlichen und psychischen Misshandlungen ausgesetzt, um ein erzwungenes Geständnis zu erzwingen. Nach sechs Monaten Einzelhaft und Folter stand er vor der 1. Kammer des Revolutionsgerichts in Saqqez, wo der Prozess nur fünf Minuten dauerte. Richter Shayiq verurteilte ihn zu 30 Jahren Haft und Verbannung ins Gefängnis von Minab, wegen angeblicher „Feindschaft gegen Gott“ durch Mitgliedschaft in der PDKI.
Sharifi beschrieb den Prozess so:
„Als ich meinen Anwalt begrüßte, ließ der Richter nicht einmal zu, dass er meinen Gruß erwidert.“
Seit dem 12. Mai 2009 ist er in Minab inhaftiert. Unter Druck des Geheimdienstes von Sanandaj wurden ihm seither sämtliche Häftlingsrechte verweigert – darunter Hafturlaub, Arbeit innerhalb der Haft, regelmäßige Besuche und private Telefonate.
Seinen einzigen persönlichen Besuch in den letzten 18 Jahren hatte er 2012, während eines 48-tägigen Hungerstreiks, unter strengen Sicherheitsvorkehrungen – ein Treffen mit seiner Mutter und seinem Bruder, bei dem er nicht einmal Kurdisch sprechen durfte.
Folter und unmenschliche Haftbedingungen
Sharifi erlitt schwere physische und psychische Folter, darunter Schläge mit Schlagstöcken und Stromschläge, was zu Zahnschäden, Gelenkverletzungen und eingeschränkter Bewegungsfähigkeit führte.
In einem 2021 aus dem Gefängnis geschmuggelten Brief schrieb er:
„Ich habe über 20 schriftliche Anträge auf medizinischen Hafturlaub an die Justizbehörden in Hormozgan und Kurdistan gestellt. Nach monatelangem Hin und Her wurde keiner ernsthaft bearbeitet.“
Er wird weiterhin in einer Abteilung für Gefangene mit schweren Straftaten festgehalten – ohne grundlegende medizinische Versorgung und unter konstanter körperlicher und psychischer Belastung.
Kritischer Gesundheitszustand
Sharifi erlitt mindestens zwei schwere Schlaganfälle während seiner Haft:
• 2012: Schlaganfall nach einem Hungerstreik, der zur Lähmung der rechten Körperhälfte führte
• 2021: Herzinfarkt, nach dem er in Bandar Abbas notoperiert wurde
Trotz seines kritischen Zustands wird ihm weiterhin der Zugang zu fachärztlicher Behandlung verweigert.
Eindeutige Verstöße gegen internationales Recht
Die Verhaftung, das Gerichtsverfahren, die Haftbedingungen und die Misshandlungen Sharifis verstoßen klar gegen mehrere Artikel des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), den der Iran ratifiziert hat:
• Artikel 7: Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
• Artikel 10: Menschenwürdige Behandlung von Gefangenen
• Artikel 14: Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen Gericht
Die Hengaw-Organisation für Menschenrechte äußert große Besorgnis über den gesundheitlichen und psychischen Zustand von Kamal Sharifi und fordert dringende Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft.