Zara Mohammadi zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt

Hengaw: Die kurdische Aktivistin Zara Mohammadi ist von der iranischen Justiz zu einer zehnjährigen

14 Juli 2020 19:09


Hengaw: Die kurdische Aktivistin Zara Mohammadi ist von der iranischen Justiz zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Zara Mohammadi, Vorstandsmitglied der kurdischen Nichtregierungsorganisation „Nojin“, ist zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die NGO Nojin setzt sich seit sieben Jahren in Sanandaj (Provinz Kordistan) für zivile, soziale und kulturelle Rechte der kurdischen Bevölkerung ein. Die 28 jährige Aktivistin gibt zudem seit zehn Jahren in Sanandaj und in den umliegenden Dörfern der Stadt ehrenamtlich Kurdischunterricht.

Am 23. Mai 2019 wurde Zara Mohammadi von Kräften des Etlaats (Iranischer Geheimdienst) in ihrer Heimatstadt Sanandaj festgenommen. Der Etlaat warf der jungen Frau Zusammenarbeit mit einer kurdischen oppositionellen Partei vor. Zur gleichen Zeit wurden Rebwar Minberi und Idris Minberi, zwei weitere Mitglieder der NGO Nojin, festgenommen. Am 2. Dezember 2019, ein halbes Jahr nach der Inhaftierung, wurde Zara Mohammadi gegen eine Kaution in Höhe von 700 Millionen Toman bis zum gerichtlichen Prozess freigelassen.

Am 14. Juli 2020 hat Zara Mohammadi über ihren Rechtsanwalt Dr. Abdullahi die Nachricht über ihre Verurteilung zu zehn Jahren Gefängnis erhalten. Das Urteil wurde von dem 1. Abteil des Revolutionsgerichtes in Sanandaj mit dem Vorwurf, die Angeklagte habe eine staatsfeindliche Gruppierung gegründet, verhängt. Bis auf die kulturelle Organisation Nojin, an deren Organisation Zara Mohammadi vor sieben Jahren beteiligt war und in der sie als Vorstandsmitglied aktiv ist, gibt es jedoch keine weiteren Organisationen oder Gruppierungen, die mit Zara Mohammadi in Verbindung gebracht werden können.

Zara Mohammadi wurde bereits während ihrer Inhaftierung ungerecht behandelt. Am 18. September 2019 wurde sie ohne Rechtsbeistand vor das Revolutionsgericht in Sanandaj geführt. Ein Verwandter von Zara erklärte Hengaw, dass man sie vor den Richter geführt habe, ohne dass ihr Rechtsanwalt und ihre Familie darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Es ist üblich, dass Gerichtsprozesse im Iran, vor allem diejenigen vor den Revolutionsgerichten, äußerst unfair ablaufen. Angehörige ethnischer Minderheiten werden besonders ungerecht behandelt und aufgrund vage formulierter Anklagepunkte strafrechtlich verfolgt.
 


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