Mindestens 87 Exekutionen in iranischen Gefängnissen im Januar 2025

01 Februar 2025 23:37


Hengaw: Samstag, 1. Februar 2025

Im vergangenen Monat wurden in den Gefängnissen der Islamischen Republik Iran mindestens 87 Gefangene hingerichtet. Diese Zahl stellt einen Anstieg um 17,5 % gegenüber Januar 2024 dar, als 74 Gefangene hingerichtet wurden.

Das Zentrum für Statistiken und Dokumente der Menschenrechtsorganisation Hengaw hat die Identität von 82 hingerichteten Gefangenen bestätigt, während die Identität von fünf weiteren noch untersucht wird.

Unter den Hinrichtungen im Dezember befanden sich mindestens 7 kurdische Gefangene, 10 lurische Gefangene und 4 belutschische Gefangene. Außerdem wurden mindestens 8 afghanische Staatsangehörige hingerichtet.

Im vergangenen Monat wurde keine Hinrichtung von Frauen oder Kindern unter 18 Jahren verzeichnet.


Von den 87 Gefangenen, die hingerichtet wurden, berichteten nur drei offiziell in den dem iranischen Staat angehörenden Medien oder justiznahen Einrichtungen. Außerdem wurden sechs Gefangene heimlich hingerichtet, ohne dass ihre Familien informiert wurden oder einen letzten Besuch erhielten.

Klassifizierung nach Anklagepunkten:

Die meisten Hinrichtungen im Januar wurden wegen Mordes vollstreckt, was 57,5 % aller Fälle ausmachte:
    - Vorsätzlicher Mord (Qisas): 50 Fälle
    - Drogendelikte: 35 Fälle
    - Vergewaltigung: 2 Fälle

Aufschlüsselung der Vollstreckung von Todesurteilen nach Provinzen:

Die meisten Hinrichtungen fanden in der Provinz Alborz statt, wo 20 Exekutionen verzeichnet wurden. Insgesamt wurden Hinrichtungen in 20 Provinzen gemeldet, wobei die Provinz Fars die zweithöchste Zahl an Hinrichtungen aufwies.
    - Provinz Alborz: 20 Hinrichtungen
    - Provinz Fars: 14 Hinrichtungen
    - Provinzen Kermanshah und Hormozgan: Jeweils 6 Hinrichtungen
    - Provinz Razavi Khorasan: 5 Hinrichtungen
    - Provinz Isfahan: 4 Hinrichtungen
    - Provinzen Yazd, Markazi, Luristan, Golestan und Zanjan: Je 3 Hinrichtungen
    - West-Aserbaidschan (Urmia), Hamadan, Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad, Semnan, Khuzestan und Bushehr Provinzen: Je 2 Hinrichtungen
    - Provinzen Kurdistan (Sanandaj), Kerman, Qom, Gilan und Mazandaran: Jeweils 1 Hinrichtung

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