Kurdischer Gefangener Mohammad Mahdi Karami zum Tode verurteilt

Mohammad Mahdi Karami, ein kurdischer Bürger aus Bijar, der am 40. Todestag von Hadis Najafi in Karaj festgenommen wurde, ist von der Justiz der

14 December 2022 00:30

 

Hengaw: Dienstag, 13. Dezember 2022

Mohammad Mahdi Karami, ein kurdischer Bürger aus Bijar, der am 40. Todestag von Hadis Najafi in Karaj festgenommen wurde, ist von der Justiz der Islamischen Republik Iran zum Tode verurteilt worden.

Laut dem Bericht, welcher der Menschenrechtsorganisation Hengaw vorliegt, wurde der 22-jährige kurdische Bürger Mohammad Mahdi Karami von der ersten Abteilung des Islamischen Revolutionsgerichts in der Provinz Alborz unter Vorsitz des Richters Musa Asefol Hasani wegen „Moharebeh“ („Kriegsführung gegen Gott und den Propheten“) und wegen „Korruption auf Erden durch Verbrechen gegen die innere Sicherheit“ angeklagt und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde ihm am Mittwoch, 7. Dezember 2022, im Gefängnis offiziell verkündet. Mohammad Mahdi Karami wurde während seiner gesamten Haftzeit und des Gerichtsprozesses Rechtsbeistand verweigert.

Die Anhörung zu den Anschuldigungen gegen Mohammad Mahdi Karami und 14 weitere Bürger, welche im Fall der Ermordung eines Basidschi-Mitgliedes namens Ruhollah Ajamian angeklagt waren, fand am Mittwoch, den 30. November statt. 

Mohammad Mehdi Karami wurde am Samstag, den 5. November 2022, zwei Tage nach dem 40. Todestag von Hadis Najafi, von iranischen Einsatzkräften festgenommen.

Ein Verwandter der Familie Karami erklärte Hengaw, dass Mohammad Mahdi während seiner Haft schwerer körperlicher und seelischer Folter ausgesetzt wurde und seine Peiniger ihn wiederholt damit drohten, ihn zu vergewaltigen, indem sie seine Genitalien berührten. Die Quelle erhielt ihre Informationen bei einem Treffen mit der Familie Karami.

Mohammad Mehdi Karimi ist 22 Jahre alt, stammt aus dem Dorf Kotan Alia in der kurdischen Stadt Bijar, Provinz Kurdistan und lebt in Nazarabad in der Stadt Karaj, welche sich in der Nähe von Teheran befindet.


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